Neues aus dem Rathaus

Hinweis zum Befahren von Waldwegen und zur Pilzsaison

Mit Beginn der Pilzsaison möchten wir alle Bürger sowie Waldbesucher erneut auf die geltenden Regelungen im Wald aufmerksam machen.

In Hessen ist das Befahren von Waldwegen mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich nicht gestattet. Nach dem Hessischen Waldgesetz ist das Fahren, Parken oder Abstellen von Fahrzeugen im Wald ohne entsprechende Genehmigung untersagt. Diese Regelung dient dem Schutz des Waldes, der Tier- und Pflanzenwelt sowie der Erhaltung der Waldwege, die durch unbefugte Nutzung nachhaltig beschädigt werden können.


Auch in der bald beginnenden Pilzsaison bitten wir um einen verantwortungsvollen und rücksichtsvollen Umgang mit der Natur. Das Sammeln von Pilzen ist im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs grundsätzlich erlaubt, jedoch ausschließlich in haushaltsüblichen Mengen für den Eigenbedarf. Ein großflächiges oder gewerbliches Sammeln ist nicht zulässig. Ebenso sollten nur bekannte und eindeutig bestimmbare Pilze entnommen werden, während junge Bestände sowie geschützte Arten im Wald verbleiben.

Die Gemeindeverwaltung appelliert daher an alle Waldbesucher, den Wald als wertvollen Natur- und Erholungsraum zu respektieren:

  • Waldwege nicht mit Kraftfahrzeugen befahren
  • Fahrzeuge ausschließlich auf ausgewiesenen Parkplätzen abstellen
  • Pilze nur in kleinen Mengen und für den Eigenbedarf sammeln
  • Rücksicht auf Natur, Wildtiere und andere Erholungssuchende nehmen

Verstöße gegen die geltenden Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Wir danken allen Bürgern für ihr Verständnis und ihre Mithilfe beim Schutz unserer heimischen Wälder.