Gesplittete Abwassergebühr - Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet der Begriff “Gebühren-Splitting”?

Früher wurden die Abwassergebühren nach dem Frischwasserverbrauch berechnet. Es wurde davon ausgegangen, dass die gleiche Menge Wasser dem Kanal zugeführt wird.
Durch einheitliche Rechtsprechung wurde entschieden, dass jede Kommune die Abwassergebühr getrennt, nach Regen- und Frischwasser zu erheben hat.
Das bedeutet, dass für den Frischwasserverbrauch nun nicht mehr 3,50 € pro m³, sondern nur 2,31 € pro m³ erhoben werden. Um die Menge des Regenwassers zu ermitteln, werden von jedem Grundstück, dass an den öffentlichen Kanal angeschlossen ist, die versiegelten Flächen ausgewertet. Für jeden m² versiegelte Fläche werden pro Jahr 0,61 € erhoben.

Ist das Gebühren-Splitting eine Erhöhung der Gebühren?

Nein. Die Gebühren werden nur anders (gerechter) aufgeteilt. Die Summe der Gebühren, die die Gemeinde vereinnahmt, bleibt gleich.

Ich leite kein Regenwasser in den öffentlichen Kanal ein. Muss ich trotzdem etwas bezahlen?

Die Niederschlagswassergebühr muss nicht gezahlt werden, da die öffentlichen Abwassereinrichtungen nicht genutzt werden. Die Kanalgebühr, die nach dem Frischwasserverbrauch erhoben wird, ist trotzdem zu zahlen.

Wie werden Zisternen / Regenwassernutzungsanlagen berücksichtigt?

Hat die Zisterne keinen Überlauf zur Kanalisation, gelten alle daran angeschlossenen Flächen als nicht einleitend. Besteht ein Überlauf zur Kanalisation, hängt deren Berücksichtigung von der Größe und
der Nutzung der Zisterne ab. Es ist möglich, einen Bonus bei der versiegelten Fläche zu bekommen.
Der Bonus beträgt bei:

Gartenwassernutzung 10 m²
Brauchwassernutzung 20 m²
Brauch- und Gartenwassernutzung 22 m²


jeweils pro m³ Zisterneninhalt.

Bei Brauchwassernutzung ist für eingeleitetes Schmutzwasser eine Gebühr zu zahlen. Die Menge ist mit geeichten Wasserzählern zu messen. Da dies eine sehr kostspielige und komplizierte Angelegenheitist, bietet die Gemeinde Schaafheim eine Abrechnung über Pauschalen an. Diese betragen pro Person:

Bei Nutzung für die WC-Spülung 11 cbm
Bei Nutzung für die Waschmaschine 5 cbm
Bei Nutzung für beides 16 cbm


Sollte Sie eine Abrechnung über Uhren wünschen, ist dies auch möglich.

Wie wird die versiegelte Fläche berechnet?

Für die Ermittlung der versiegelten Flächen werden die befestigten Grundstücksflächen erhoben und mit einem Faktor multipliziert.
Der Faktor beträgt:

Bei Dachflächen: 1,0
Bei Kies- oder Gründächern: 0,5
Bei wasserundurchlässigen Flächen, wie z.B. Asphalt 1,0
Bei Pflasterflächen mit Fugen, wie z.B. Gehwegpflaster 0,7
Bei wassergebundenen Decken, wie z.B. Schotter 0,5
Bei Ökopflaster oder Rasengittersteinen 0,3

 

Teile von versiegelten Flächen entwässern in den Garten. Muss ich trotzdem dafür bezahlen?

Nein. Für Regenwasser, welches auf dem Grundstück versickert, müssen keine Gebühren gezahlt werden.

Bitte denken Sie daran, dass jede Änderung an den versiegelten Flächen bei der Gemeinde anzeigepflichtig ist. Dies gilt auch für die Errichtung und Änderung von Einrichtungen zum Auffangen von Regenwasser wie z.B. Zisternen.

Ihr Ansprechpartner

Reginald Kowalski
Telefon
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