Ihre Stimme zählt! Nehmen Sie an den Kommunalwahlen am 14. März teil
Liebe Wählerinnen und Wähler,
die pandemiebedingten Einschränkungen werden auch Auswirkungen auf die am
- Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für den Fall, dass Wählerinnen oder Wähler ihre Maske vergessen haben, werden diese auch im Wahlraum vorgehalten.
- Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass sie regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
- Alle Kontakt-Oberflächen der Wahlräume werden regelmäßig und gründlich gereinigt.
- Für die Stimmabgabe werden für alle Wählerinnen und Wähler neue Schreibstifte vom Wahlvorstand ausgegeben, die Sie behalten können.
- Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit medizinischen Masken (OP-Masken oder FFP2 Masken) ausgestattet. Es werden Plexiglastrennscheiben am Tisch des Wahlvorstandes angebracht.
Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den sie wie folgt beantragen können:
4 Antragsmöglichkeiten für die Briefwahl
1. Internet (Online Wahlscheinantrag)
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schaafheim haben die Möglichkeit, seit dem 1.2.2021 einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen. Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis unserer Gemeinde eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn sie seit dem 31.01.2021 mit Hauptwohnung in der Gemeinde Schaafheim gemeldet sind. Darüber hinaus werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung, die ihnen zugesandt wird, informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
2. Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)
Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.
4. Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Aufgrund der Corona-Pandemie sollte dies jedoch nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Hier gelten die allgemeinen Öffnungszeiten während der Pandemie.
Welche Wahlunterlagen erhalten Sie im Rahmen der Briefwahl?
Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:
- je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
- je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
- einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat,
-ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.
Sie haben Fragen?
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt der Gemeinde
Gemeindevorstand Schaafheim, Wilhelm-Leuschner-Straße 3, Schaafheim,
Tel. 06073/7410-0, Wahlen@Schaafheim.de
Telefonische Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung Schaafheim:
Mo, Di, Do, Fr 8.30 - 12.00 Uhr, 14.00 bis 15.00 Uhr
Mi. 9.00 bis 12.00 sowie 14.00 - 18.30 Uhr
Ihr Wahlamt der Gemeinde Schaafheim