Gartenwasserzähler
Sie interessieren sich für die Installation eines Gartenwasserzählers. Wir möchten Ihnen hierzu noch einige Informationen geben:
Diese Informationen gelten nicht für Kleingartengebiete!
Seit dem 01.01.2008 bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Installation von Gartenwasserzählern (Entwässerungssatzung – Stand 14.12.2007). Der Vorteil eines Gartenwasserzählers ist, dass Sie für das Wasser, das zur Gartenbewässerung genutzt wird, keine Abwassergebühr bezahlen müssen. Bedingung ist, dass das Wasser nicht dem Kanalsystem zugeführt wird, auch nicht über die öffentliche Wegeentwässerung!
Zur Messung des Gartenwassers muss an geeigneter Stelle ein geeichter Wasserzähler fachgerecht installiert werden. Hierzu können Sie sich Informationen und Bauanleitungen vom Fachhandel und qualifizierten Installationsunternehmen holen.
Die Überprüfung und Verplombung der Gartenwasserzähler erfolgt, durch den von der Gemeinde Schaafheim beauftragten Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg. Für diese Dienstleistung erheben wir eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 27,50 € pro Überprüfung und Verplombung. Hinzu kommt eine jährliche Abrechnungspauschale von 5,00 €. Diese Kosten werden Ihnen mit der Jahresabrechnung über Kanalgebühren, die der Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg im Auftrag der Gemeinde erstellt, berechnet. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Kalkulation, dass nach der Eichverordnung, Gartenzähler nach 6 Jahren – gerechnet vom Baujahr des Zählers – gewechselt werden müssen. Auch dann werden wieder die oben erwähnten Kosten anfallen.