DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE SCHAAFHEIM
- ALS UMLEGUNGSSTELLE-
B E K A N N T M A C H U N G
Umlegung „Auf dem Bürgel“
hier: Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit
In dem Umlegungsverfahren für das o.g. Gebiet wird gemäß § 71 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.06.2026 (BGBl. I S. 3634)
bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan vom April 2025
am 16.07.2026 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen. Die Geldleistungen sind fällig.
Belehrung über den Rechtsbehelf
Gegen die Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats seit der Bekanntgabe beim Gemeindevorstand der Gemeinde Schaafheim als Umlegungsstelle
Wilhelm-Leuschner-Straße 3
64850 Schaafheim
schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Schaafheim, den 30.07.2026
Daniel Rauschenberger
Bürgermeister
