Bebauungsplan "Sporthallenstraße 21, 23"
Bekanntmachung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans "Sporthallenstraße 21, 23" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schaafheim hat in ihrer Sitzung am 03.11.2025 über die im Rahmen der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen abgewägt und beschlossen.
Darüber hinaus hat sie den Entwurf des Bebauungsplans "Sporthallenstraße 21, 23" in der Fassung von September 2025 und die Durchführung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung sowie durch Einstellung ins Internet beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans "Sporthallenstraße 21, 23" für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Der Öffentlichkeit wird im Rahmen dieser Auslegung Gelegenheit zur Äußerung und die Möglichkeit, sich über die Grundzüge und möglichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplans liegt mit der Begründung und den folgenden weiteren Unterlagen mit den jeweils relevanten Inhalten:
- Anlage 1: Artenschutzprüfung, Dr. Jürgen Winkler, September 2025
- Darstellung
des Ergebnisses der Artenschutzprüfung
- Wirkfaktoren des Vorhabens
- Abschichtung des Untersuchungsrahmens
- Darstellung der Betroffenheit von Fledermaus und Vögeln
- Wirkungsanalyse im Hinblick auf geeignete Maßnahmen mit Bezug zu den betroffenen Arten
- Darstellung
des Ergebnisses der Artenschutzprüfung
in der Zeit
von Montag, den 17. November 2025 bis Freitag, den 19. Dezember 2025
bei der Gemeindeverwaltung Schaafheim, Bauabteilung im Bürgerhaus Löwen, Zimmer 1, Wilhelm-Leuschner-Straße 3 in 64850 Schaafheim während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung aus:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 18:30 Uhr
Die Öffentlichkeit hat außerdem die Möglichkeit, die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde (www.schaafheim.de) in der Rubrik "Infos - Bauleitplanverfahren“ und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (Startseite | bauleitplanung. hessen.de) unter folgendem Link einzusehen:
https://www.schaafheim.de/bauen-wohnen-umwelt/bauleitplanverfahren/
Während der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich vorgebracht bzw. postalisch an den
Gemeindevorstand der Gemeinde Schaafheim
Wilhelm-Leuschner-Straße 3
64850 Schaafheim
gesendet oder bei der Stadtverwaltung zu Protokoll gegeben werden. Grundsätzlich sollen die Stellungsnahmen allerdings elektronisch an folgende E-Mailadresse übermittelt werden:
rathaus@schaafheim.de
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig und damit nach Fristablauf eingehen, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Schaafheim, den 13.11.2025
Gemeindevorstand der Gemeinde Schaafheim
Daniel Rauschenberger
Bürgermeister
