Haushalt & Finanzen
Grund- und Gewerbesteuer
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Grundsteuer A; für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
| 460 v.H. |
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Grundsteuer B; für Grundstücke
| 383 v.H. |
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Gewerbesteuer
| 380 v.H. |
Weitere wichtige Informationen zur Grundsteuer, u.a. zum Thema Kassenzeichen finden Sie bei "Leistungen von A-Z" unter "G - Grundsteuer Festsetzung".
Das SEPA Mandat finden Sie bei den "Online-Diensten" unter "Steueramt".
Hundesteuer
| Die Steuer beträgt jährlich | |
| für den ersten Hund | 60,00 € |
| für den zweiten Hund | 90,00 € |
| für den dritten und jeden weiteren Hund | 120,00 € |
| für einen gefährlichen Hund | 600,00 € |
Bei einer verlorenen Hundemarke händigen wir Ihnen gegen eine Gebühr von 3,00 € eine neue aus.
Zur Anmeldung können Sie gerne das entsprechende Formular bei den "Online-Diensten" unter "Steueramt" nutzen und uns in den Briefkasten werfen oder eingescannt per E-Mail an uns zurückschicken. Die Hundemarke und den Bescheid bekommen Sie per Post zugeschickt.
Weitere wichtige Informationen zur Hundesteuer, u.a. zum Thema Listenhund oder Steuerbefreiung finden Sie bei "Leistungen von A-Z" unter "H - Hundesteuer".