Durch das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergie an Land wurden die Länder in zwei Schritten bis Ende 2032 durch Ausweisung von „Windenergiegebieten“ in Höhe festgelegter Flächenbeitragswerte verpflichtet, ihren Beitrag im Bereich der Windkraft und regenerativer Energien zu leisten. Insgesamt sollen nach dieser Maßnahme später 2 % der Bundesfläche für die Windenergie zur Verfügung stehen.
In Bayern soll bereits bis zum Ende des Jahres 2027 der Flächenbeitragswert der 1. Stufe von 1,1 % der Landesfläche über gleiche Teilflächenziele für jede der 18 Planungsregionen erreicht werden. Im Bereich der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg ist der Regionale Planungsverband Bayerischer Untermain für die Erreichung dieser Teilflächenziele und Benennung der möglichen Potentialflächen zuständig. Die Planungen laufen hier auch auf Hochtouren.
An der Grenze zwischen Großostheim und Mömlingen wird es eine solche Vorrangfläche geben. Im hessischen Schaafheim ist diese bereits vorhanden.
Um die Entwicklung voranzutreiben und dabei gemeinsame Interessen und Absichten mit in die Planungen einzubeziehen, haben die beteiligten Gemeinden Ende 2023 eine Absichtserklärung über die Entwicklung eines bundesländerübergreifenden Windkraftprojektes „Windpark Bachgau“ sowie eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen.
Anfang 2024 konnte schließlich die Ausschreibung für einen Projektentwickler veröffentlicht und interessierte Unternehmen zur Abgabe entsprechender Angebote aufgefordert werden.
Die Gemeinden führten in der Zwischenzeit verschiedene Gespräche und Verhandlungen mit Projektentwicklern über deren Angebote und Absichten. Nach den geführten Gesprächen und gemeinsamen Abstimmungen zwischen Vertretern der beteiligten Gemeinden, gaben diese eine gemeinsame Beschlussempfehlung für einen Kooperationspartner an die Entscheidungsgremien der Gemeinden.
In den vergangenen Wochen stand das Thema Windkraft sodann auf den Tagesordnungen der Gemeindegremien. In Großostheim und Mömlingen, sowie zuletzt auch in Schaafheim, sprachen sich die Mandatsträger mehrheitlich für die vorgeschlagene Kooperation mit der Firma Wust - Wind & Sonne (www.wust-wind-sonne.de) aus.
Ziel der angestrebten Zusammenarbeit mit Wust ist es, eine möglichst hohe Beteiligung der Bürgerschaft an der künftigen Betreibergesellschaft zu verwirklichen, damit die Gewinne nicht abfließen, sondern als Wertschöpfung hier vor Ort verbleiben. Zudem soll die Mitsprache der gemeindlichen Gremien bei der Umsetzung des Projektes sichergestellt werden. Grundlage für die anstehende Erarbeitung und Planung eines Windparks sind die von den Gemeinden definierten Kriterien für Mensch und Umwelt sowie eine Vereinbarkeit von Eingriff und Aufforstung in die Waldflächen.
Die Zusage der Kommunen, einen Eingriff mit einer freiwilligen, flächigen Mehraufforstung von zusätzlichen 50 % auszugleichen, ist ein wichtiges Element für die geplante Zusammenarbeit. Unser Wald soll als Naherholungsgebiet, CO2-Speicher und Lebensraum für Tiere und Insekten dauerhaft gewahrt bleiben. Die Umsetzung des Großprojektes soll möglichst verträglich erfolgen.
Im nächsten Schritt stehen nun weitere Gespräche und Verhandlungen mit der Firma Wust zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung an.
Ralf Herbst Erster Bürgermeister Markt Großostheim
Siegfried Scholtka Erster Bürgermeister Gemeinde Mömlingen
Daniel Rauschenberger Erster Bürgermeister Gemeinde Schaafheim
