Amtliche Bekanntmachung

Nachrücken von Bewerben in die Gemeindevertretung

Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen
Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung - Nachrücken von Bewerbern in die Gemeindevertretung

Der bei den Kommunalwahlen in die Gemeindevertretung der Gemeinde Schaafheim gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
lfd. Nr. 1, Herr Daniel Rauschenberger hat sein Mandat nicht erworben. Er ist als Bürgermeister durch sein Amt an der Mitgliedschaft in der Gemeindevertretung
gehindert.


Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Schaafheim nachrückt:
Nr. 1 – Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
lfd. Nr. 5, Herr Ralph Pittich, Schaafheim, 1449 Stimmen.


Der bei den Kommunalwahlen in die Gemeindevertretung der Gemeinde Schaafheim gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
lfd. Nr. 6, Herr Roger Fleckenstein hat mit Schreiben vom 27.03.2026 auf sein Mandat verzichtet.


Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des
Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Schaafheim nachrückt:
Nr. 3 – Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
lfd. Nr. 5, Frau Nicole Höreth-Franz, Schaafheim, 1379 Stimmen.


Der bei den Kommunalwahlen in die Gemeindevertretung der Gemeinde Schaafheim gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 6 - Freie Wählergemeinschaft Schaafheim, FWG
lfd. Nr. 13, Herr Otto Dillbahner hat mit Schreiben vom 31.03.2026 auf sein Mandat verzichtet.


Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des
Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Schaafheim nachrückt:
Nr. 6 – Freie Wählergemeinschaft Schaafheim, FWG
lfd. Nr. 7, Herr Klaus Roth, Schaafheim, 1694 Stimmen.


Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der ö<entlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Elke Höreth, Rathaus, Wilhelm-Leuschner-Straße 3, Schaafheim, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. 

Schaafheim, 09.04.2026
Die Gemeindewahlleiterin der
Gemeinde Schaafheim
Höreth