Aufforderung der Berechtigten im Hinblick auf Fundsachen gemäß § 980 BGB:
Im Fundbüro der Gemeinde Schaafheim wurden in den vergangenen Wochen folgende Fundgegenstände abgegeben:
Fundsachen Dezember 2025 – Februar 2026
Gefunden am | Gegenstand |
08.12.2025 | Handwärmer, wiederaufladbar |
17.12.2025 | Leder-Geldbörse (hellbraun) |
19.12.2025 | Brille (schwarz-gold) |
27.01.2026 | Kinder-Perlenarmband mit Namen |
02.02.2026 | 4 Schlüssel, 1 Anhänger an einem silbernen Schlüsselring |
02.02.2026 | AirPods (weiß) |
07.02.2026 | 1 Autoschlüssel, 1 Schlüssel, 1 Anhänger an einem silbernen Schlüsselring |
13.02.2026 | Geldbörse (schwarz) |
19.02.2026 | Geldbörse (rot) |
25.02.2026 | 6 Schlüssel an silbernen Schlüsselringen |
Wer Eigentums- oder Besitzrechte geltend machen will, wird hiermit öffentlich aufgefordert, seinen Anspruch anzumelden. Das Fundbüro ist laut Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren (Ausnahme: Verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist). Meldet sich der Eigentümer/die Eigentümerin innerhalb dieser Frist nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Schaafheim
Daniel Rauschenberger
Bürgermeister
