Amtliche Bekanntmachung

Fundsachen Dezember 2025 bis Februar 2026

Aufforderung der Berechtigten im Hinblick auf Fundsachen gemäß § 980 BGB:

Im Fundbüro der Gemeinde Schaafheim wurden in den vergangenen Wochen folgende Fundgegenstände abgegeben:

 

Fundsachen Dezember 2025 – Februar 2026

Gefunden am

Gegenstand

08.12.2025

Handwärmer, wiederaufladbar

17.12.2025

Leder-Geldbörse (hellbraun)

19.12.2025

Brille (schwarz-gold)

27.01.2026

Kinder-Perlenarmband mit Namen

02.02.2026

4 Schlüssel, 1 Anhänger an einem silbernen Schlüsselring

02.02.2026

AirPods (weiß)

07.02.2026

1 Autoschlüssel, 1 Schlüssel, 1 Anhänger an einem silbernen Schlüsselring

13.02.2026

Geldbörse (schwarz)

19.02.2026

Geldbörse (rot)

25.02.2026

6 Schlüssel an silbernen Schlüsselringen

 Wer Eigentums- oder Besitzrechte geltend machen will, wird hiermit öffentlich aufgefordert, seinen Anspruch anzumelden. Das Fundbüro ist laut Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren (Ausnahme: Verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist). Meldet sich der Eigentümer/die Eigentümerin innerhalb dieser Frist nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Schaafheim


Daniel Rauschenberger

Bürgermeister