Bebauungsplan "Sporthallenstraße 21, 23"
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
zum Bebauungsplan "Sporthallenstraße 21, 23" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schaafheim hat in ihrer Sitzung am 09.02.2026 Satzungsfassung des Bebauungsplans "Sporthallenstraße 21, 23" beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Flurstücke in der Flur 2 der Gemarkung Schaafheim: Nr. 198/1, 200/2, 200/3 und 403 tlw. Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereichs ist in der folgenden Abbildung gekennzeichnet.
Der Bebauungsplan kann bei der Gemeindeverwaltung Schaafheim, Bauabteilung im Bürgerhaus Löwen, Zimmer 1, Wilhelm-Leuschner-Straße 3 in 64850 Schaafheim während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 18:30 Uhr
eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde (www.schaafheim.de) in der Rubrik "Infos - Bauleitplanverfahren“ einzusehen.
Über den Inhalt des Bebauungsplans wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Es wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtliche Mängel und nach § 214 Abs. 3, S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schaafheim geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 u. 2 sowie Abs. 4 des BauGB über die Entschädigung von durch Festsetzungen des Bebauungsplans oder dessen Durchführung entstandenen Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche hingewiesen.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft
Schaafheim, den 05.03.2026
Daniel Rauschenberger
Bürgermeister

