22.12.2022

Bebauungsplan "Lenkeweg"

Bauleitplanung der Gemeinde Schaafheim

Aufstellung des Bebauungsplans „Lenkeweg“ in der Gemarkung Schaafheim

hier:    Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13b BauGB sowie der Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13b BauGB i. V.  m. § 3 Abs. 2 BauGB am v. g. Entwurf des Bebauungsplanes

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schaafheim hat in ihrer Sitzung am 31.10.2022 zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lenkeweg“ in der Gemarkung Schaafheim gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen (Aufstellungsbeschluss).

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Ziel und Zweck der Bauleitplanung:

Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes befinden sich südöstlich des Lenkeweges derzeit zwei landwirtschaftliche Anwesen, wovon ein Betrieb in der Vergangenheit bereits aufgegeben wurde. Aufgrund der vorhandenen räumlich-strukturellen Anbindung des Plangebietes an die vorhandene Ortslage der Gemeinde Schaafheim und die vorhandene Bebauung nordwestlich des Lenkeweges sollen nunmehr auch die Grundstücke im Geltungsbereich für eine wohnbauliche Nutzung im Zuge der Nachverdichtung und Ortsrandarrondierung bauleitplanerisch entwickelt werden. Im räumlichen Umfeld des Geltungsbereiches ist bereits Wohnnutzung vorhanden, so dass sich die geplante Entwicklung in das städtebauliche Umfeld gut einfügt. Auch die äußere Erschließung des Plangebietes ist über den vorhandenen Lenkeweg bereits gesichert.

Der Umgriff des vorläufigen räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,9 ha und betrifft die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Schaafheim, Flur 21, Flurstücke Nr. 93/1, 111/1, 112, 113, 114, jeweils teilweise. Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Lenkeweg“ ist in nachstehender Abbildung durch eine schwarz strichlierte Umgrenzungslinie gekennzeichnet.

BPlan Lenkeweg.png

Abb.:   Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lenkeweg“ (schwarz-strichlierte Umgrenzungslinie – ohne Maßstab)

Die Gemeindevertretung hat ferner in ihrer Sitzung am 31.10.2022 beschlossen, das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Lenkeweg“ nach den Maßgaben des § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchzuführen. Die Gemeindevertretung hat dazu festgestellt, dass die Anwendungsvoraussetzungen für ein Bauleitplanverfahren nach § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gegeben sind. Das Verfahren nach den Maßgaben des § 13b BauGB kann für Bebauungspläne angewandt werden, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen und welche zugleich eine Grundfläche von weniger als 10 000 m² aufweisen. Diese Zulassungskriterien werden bei der vorliegenden Bauleitplanung erfüllt.

Gleichzeitig wird daher gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan „Lenkeweg“ in der Gemarkung Schaafheim im beschleunigten Verfahren und daher ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Vom Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltrelevanter Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB sowie auch von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird im Sinne des § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Alsdann wird bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung in gleicher Sitzung am 31.10.2022 den Bebauungsplan „Lenkeweg“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil zum Bebauungsplan sowie der zum Bebauungsplan zugehörigen Begründung, als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit (i.V.m.) § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen und gebilligt hat.

Es wird dazu bekannt gegeben, dass die Entwurfsplanung zum Bebauungsplan „Lenkeweg“ in der Gemarkung Schaafheim, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil zum Bebauungsplan (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO)) sowie der zum Bebauungsplan zugehörigen Begründung, in der Zeit

vom 02.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023

bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schaafheim, Bauabteilung im Bürgerhaus Löwen, Zimmer 1, Wilhelm-Leuschner-Straße 3 in 64850 Schaafheim, während der allgemeinen Öffnungs- und Sprechzeiten öffentlich ausgelegt wird. Dort kann der Entwurf der Bebauungsplanänderung eingesehen werden.

Die Öffnungs- und Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Schaafheim sind:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am Bauleitplanverfahren beteiligt. Es wird zudem bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung innerhalb des o. g. Auslegungszeitraumes bei den Mitarbeiter*innen der Gemeindeverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich an den Gemeindevorstand der Gemeinde Schaafheim, Wilhelm-Leuschner-Straße 3 in 64850 Schaafheim, oder während der allgemeinen Dienststunden auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.

Zusätzlich können die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan im pdf-Datenformat innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraumes auch auf der offiziellen Homepage der Gemeinde Schaafheim (https://www.schaafheim.de unter der Rubrik „Infos“ --> Bauleitplanverfahren) eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Die Gemeinde Schaafheim hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf das Planungsbüro IP-Konzept, Lautertal (Reichenbach) übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Schaafheim, den 22.12.2022

Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Schaafheim
Daniel Rauschenberger, Bürgermeister

Download

« zurück «

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

weitere Informationen 

loading
loading