Richtlinien zur Vereinsförderung

Die Gemeindevertretung hat am 19.09.2019 folgende Richtlinien für finanzielle Förderung der Vereine in der Gemeinde Schaafheim beschlossen:

1. Grundsätzliches

Die Gemeindevertretung ist sich der Tatsache bewusst, dass die Vereine wichtige sozial- und gesellschaftspolitische Funktion in der Gemeinde erfüllen. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, im Rahmen des örtlichen Vereinswesens seinen Neigungen und Interessen in vielfältiger Weise nachzugehen und darüber hinaus zum Wohl und Nutzen seiner Mitbürger tätig zu werden. Die Vereine bilden einen wichtigen Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dank des persönlichen Einsatzes ihrer Mitglieder wird das örtliche Vereinswesen mit Leben erfüllt. Die Gemeindevertretung hält es daher für eine Verpflichtung der Gemeinde, die örtlichen Vereine im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu unterstützen und finanziell zu fördern.

Mit der finanziellen Förderung sollen die örtlichen Vereine

  • zur Fortsetzung ihrer gemeinnützigen Arbeit motiviert,
  • in ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit und Leistungskraft und
  • zu einer aktiven Förderung der Jugendarbeit innerhalb des Vereins angeregt werden.

2. Formen der finanziellen Förderung

Die Gemeindevertretung stellt im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde jährlich im Haushaltsplan einen bestimmten Betrag zur Gewährung von Zuwendungen an gemeinnützigen vereine mit Sitz in der Gemeinde Schaafheim bereit. Diese Mittel werden vom Gemeindevorstand als

a) laufende Zuwendungen (Pro-Kopf-Bezuschussung)

b) gezielte Förderung von Baumaßnahmen, Anschaffungen und dergleichen

c) Bezuschussung von Vereinen für Fahrten mit Kindern und Jugendlichen

d) Jubiläumszuwendungen und

e) Betriebskostenzuschuss

verwendet. Die Haushaltsmittel stehen vorrangig für die laufenden Zuwendungen bereit. Aus den verbleibenden Mitteln können gezielte Förderungen erfolgen.

 

Für die Bewilligung und Verteilung der Vereinsförderungsmittel gelten folgende Grundsätze:

3. Laufende Zuwendungen (Pro-Kopf-Bezuschussung)

Laufende Zuwendungen werden jährlich einmal, je Vereinsmitglied

a) für Kinder ab vollendeten 3. Lebensjahr und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie

b) Erwachsene

gewährt.

Hiernach beläuft sich der jährliche Förderungsbetrag bis auf Widerruf für die unter Ziffer

a) aufgeführten Mitglieder auf 22,00 €

b) aufgeführten Mitglieder auf 3,00 €

Für die Bemessung des Förderbetrages ist das im Jahr der Gewährung vollendete Lebensjahr maßgebend.

Die laufenden Zuwendungen werden auf besonderen Antrag gewährt. Der Gemeindevorstand fördert jedes Jahr durch öffentliche Bekanntmachung die örtlichen Vereine zur Abgabe eines schriftlichen Antrages unter der Angabe einer Ausschlussfrist auf. Der Antrag muss Namen und Anschrift des Vereins enthalten sowie Angabe der Bankverbindung mit Bankleitzahl und Bankkonto. Der Antrag muss vom 1. und 2. Vorsitzenden des Vereins unterschrieben sein.

4. Gezielte Förderung von Baumaßnahmen, Anschaffungen und dergleichen

Der Gemeindevorstand kann aus den für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln auf besonderen Antrag Zuwendungen zu einer gezielten Förderung besonderer Aufwendungen des Vereins (Baumaßnahmen, Anschaffungen und dergleichen) gewähren. Die Höhe der Zuwendungen beträgt maximal 20 Prozent der Anschaffungskosten. Wird ein entsprechender Beschluss der Gemeindevertretung erfolgen. Die Förderung solcher Maßnahmen erfolgt dann aus einem speziellen Haushaltstitel. Entsprechende schriftliche Nachweise sind dem Gemeindevorstand auf Anforderung vorzulegen.

5. Bezuschussung von Vereinen für Fahrten mit Kindern und Jugendlichen

Der Gemeindevorstand gewährt den Schaafheimer Vereinen eine Beihilfe für Ferienfreizeiten, Zeltlager und Fahrten mit Kindern und Jugendlichen. Bezuschusst werden

a) Veranstaltungen, die auswärts stattfinden

b) Kinder und Jugendliche, die Mitglieder im Verein sind

c) bis 7 Jugendliche jeweils 1 Betreuer.

Der Zuschuss beträgt 3,00 € pro Tag und Teilnehmer.

Der Antrag muss nach Beendigung der Veranstaltung gestellt werden. Er muss folgende Angaben enthalten:

-          Name, Geburtsdatum, Anschrift der Teilnehmer

-          Ort und Zeitraum der Veranstaltung

-          Angabe der Bankverbindung mit Bankleitzahl und Bankkonto.

6. Jubiläumszuwendungen

Der Gemeindevorstand gewährt Jubiläumzuwendungen an die Ortsvereine wie folgt:

25, 50, 75, 100, 125, 150, 175 Jahre usw.                 250,00 €

Bei allen anderen Jubiläen                                          100,00 €

Einzelne Abteilungen von Ortsvereinen erhalten bei entsprechenden Jubiläen die Hälfte des angegebenen Zuwendungsbetrages.

7. Zuschüsse für Vereinsanlagen innerhalb der Gemeinde Schaafheim

Vereine, die ihre Vereinsanlagen selbst unterhalten, erhalten auf Antrag (ohne Nachweis der Betriebskosten) einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 100,00 €.

Vereinen, die Betriebskosten nachweisen, werden 10 Prozent der nachgewiesenen Kosten (ohne verpachtete oder vermietete Gaststätten) des Vorjahres als Erstattungsbetrag gewährt. Stichtag für die Vorlage der Anträge für den Betriebskostenzuschuss mit entsprechenden Unterlagen ist der 30. Juni eines jeden Jahres.

Als Betriebskosten werden anerkannt:

  • Hausmeister-/Platzwartvergütung
  • Müll- und Abfallbeseitigung
  • Stromkosten
  • Wasser und Abwasser
  • Heizöl/Gas (Wärmekosten)
  • Kaminfeger
  • Reinigungskosten

8. Keine Mittel aus dem Vereinsförderungsprogramm

  • Politische Parteien und Wählergruppen sowie angeschlossene Organisationen
  • gewerkschaftliche Organisation
  • kirchliche Organisationen
  • Fördervereine
  • Fanclubs

Ferner sind von der Gewährung laufender Zuwendungen alle örtlichen Vereine und Verbände ausgeschlossen, die Aufgaben von allgemeinem öffentlichem Interesse erfüllen.

Dies sind die

  • Freiwilligen Feuerwehren,
  • Ortsverbände des Deutschen Roten Kreuzes,
  • Verkehrs- und Verschönerungsvereine oder ähnliche Vereine,
  • Ortsverbände des Deutschen Bundes für Vogelschutz und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (DBV und BUND)
  • Seniorenvereinigungen
  • Sozialverbände
  • Institutionen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen.

Ausgenommen hiervon sind die Jugendorganisationen der genannten Vereine und Verbände, der Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr Schaafheim, sowie Fahrten von Kindern und Jugendlichen.

9. Weitergehende Unterstützung der Ortsvereine

Die Gemeinde Schaafheim ist bestrebt, die örtlichen Vereine und Verbände im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Leistungsfähigkeit auch über die finanzielle Förderung hinaus zu unterstützen.

10. Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 01.01.2020 in Kraft und ersetzen das Vereinsförderungsprogramm der Gemeinde Schaafheim vom 12.11.2007.

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