09.12.2016

Bürgermeister-Info vom 08.12.2016

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am kommenden Wochenende ist es wieder soweit: Der 32. Schaafheimer Weihnachtsmarkt öffnet seine Tore! Viele Gruppen bereichern unser Rahmenprogramm. Auch der Nikolaus hat sein Kommen angekündigt. Rund 50 Aussteller sind wieder dabei und werden ihre Stände und Buden weihnachtlich ausstatten. Wer noch ein  Weihnachtsgeschenk sucht, wird hier sicher auch fündig. Am Stand der Gemeinde können Sie neben Deko-Artikeln aus Holz  unter anderem auch Karten für die Veranstaltung „Irisches Feuermärchen“ erwerben.

Wie berichtet, wird für den Weihnachtsmarkt in der Zeit von Donnerstag, den 8.12. 2016 bis Montag, den 12.12.2016 die Wilhelm-Leuschner-Straße und Friedrich-Ebert-Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Buslinie K 53 (Aschaffenburg über Ringheim) kann die Haltestelle am Rathaus in dieser Zeit nicht anfahren. Bitte benutzen Sie die Haltestelle „Ärztehaus“. Zusätzlich ist an der Kleingärtner-Gaststätte (Ortskernumfahrung)  eine Ersatzhaltestelle  eingerichtet.  

Der Gemeindevorstand hat in seiner letzten Sitzung den Auftrag für die Erneuerung der Fenster in drei Gruppenräumen der Kindertagesstätte „Sailing Ship for Kids“ vergeben. Für rund 36.000 Euro werden neue Fenster eingebaut, erhaltenswerte erhalten vorerst einen Anstrich.

Auf dem Friedhof in Schaafheim wird nun auch der obere Teil im Eingangsbereich mit einem Schaukasten ausgestattet. In erster Linie dient dieser dann für den Aushang von Bestattungsanzeigen. Die Auftragskosten belaufen sich auf ca. 1.200 Euro.

Nun hat uns der Winter  schon mehrere Tage lang frostige Temperaturen beschert. Daher möchte ich Sie an die Räum- und Streupflicht bei Schnee- und Eisglätte erinnern. In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr ist der Bürgersteig in voller Breite von Schnee zu räumen bzw. abzustumpfen. Bei Schneefall natürlich umgehend.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke in der Pflicht.

Auch die Mitarbeiter des Gemeinde-Bauhofes sind nach wie vor bemüht, die Straßen relativ verkehrssicher zu halten. Ich  möchte jedoch darauf hinweisen, dass in unserer Gemeinde nur ein „eingeschränkter Winterdienst“ organisiert ist. Somit können von Seiten der Gemeinde nur Straßen mit Steigungen gestreut werden. Die Kreis- und Landesstraßen in unserer Kommune fallen in den Zuständigkeitsbereich von „Hessen Mobil“.

Ein angenehmes 3.  Adventswochenende wünscht Ihnen

Ihr Bürgermeister
Reinhold Hehmann

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