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Straßenbeitragssatzung

Zur Deckung des Aufwands für den Um- oder Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen - nachfolgend Verkehrsanlagen genannt - erhebt die Gemeinde Beiträge nach Maßgabe des § 11 KAG in Verbindung mit den Bestimmungen dieser Satzung.

Diese Satzung wurde rückwirkend zum 01.Januar 2008 aufgehoben.

Zur Ansicht der kompletten Satzung benötigen Sie den Acrobat Reader, welchen Sie »hier« kostenlos herunterladen können.

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