Allgemeine Informationen:
Zu den Grundsätzen des Dorferneuerungs-Programms gehören die Steigerung der Lebensqualität der Dörfer sowie die Ermutigung der Bürger, verstärkt selbst initiativ zu werden und sich gemeinsam an der Entwicklung und Gestaltung ihres Ortes zu beteiligen.
Die Dorferneuerung orientiert sich an folgenden Zielen:
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Festigung des individuellen Charakters des Dorfes
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Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse
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Sicherung regionaltypischer Bausubstanz
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Erhaltung bzw. Schaffung von Einrichtungen für die Dorfgemeinschaft und für im Dorf verfügbare Dienstleistungen
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Gestaltung der innerörtlichen Plätze, Straßen und Wege
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Verbesserungen für Handwerk, Kleingewerbe und Landwirtschaft
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Einbindung des Dorfes in seine Umgebung (Natur, Landschaft, Ökologie)
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Impulse zu wirtschaftlicher und kultureller Eigeninitiative
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Innenentwicklung vor Ausweisung von Neubaugebieten
Ein Ort kann bis zu 9 Jahre durch das hessische Dorferneuerungs-Programm gefördert werden. Zuwendungen werden dabei sowohl für öffentliche als auch für private Maßnahmen gewährt. Die Zuschüsse bzw. Zinsverbilligungen setzen sich aus Geldern vom Land, vom Bund sowie der EU zusammen.
Alle Maßnahmen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um gefördert werden zu können. Grundlage dafür sind die „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung“ vom 27. Februar 2010 des HMWVL, veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 12, vom 22. März 2010 Seite 886 ff.
Die Projektförderung erfolgt in den Kerngebieten der Dörfer im Sinne einer nachhaltigen Dorfentwicklung auf der Grundlage eines integrierten Dorfentwicklungskonzeptes (DEK).
Dieses entsteht im Laufe des ersten Jahres im Zusammenwirken von Bürgerschaft, Verwaltung und kommunalen Gremien. Es benennt die wichtigsten Handlungsfelder für die Erneuerung und Entwicklung des Ortes und weist die entsprechenden Vorhaben in kommunaler Trägerschaft aus. Es dient als Leitfaden für die Zeit der Umsetzung der geplanten Projekte.
Kommunale Projekte, die als förderfähig anerkannt werden, bekommen bestimmte Summen an Fördergeldern zugewiesen, die der Kommune nach Ausführung der Maßnahme als Zuschuß gezahlt werden.
Die detaillierte Planung der kommunalen Projekte geschieht durch den durch die Bürger am Ende des Dorfentwicklungskonzeptes zu gründenden „Arbeitskreis Dorferneuerung
(AK DE)“, die Kommune sowie ggf. Fachplaner.
Als kommunale Projekte kommen v.a. allg. Maßnahmen zur Verbesserung der gestalterischen, kulturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Situation im Ort in Frage:
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z.B. Straßen- und Platzgestaltung (d.h. weniger Tiefbau als vielmehr Begrünungen, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, Erhöhung der Aufenthaltsqualitäten u.v.m.),
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Schaffung von Räumlichkeiten für kulturelle Veranstaltungen und Organisationen, Vereine,...
Private Maßnahmen werden i.d.R. mit 30% der förderfähigen Investitionen bezuschusst.
Die Obergrenze für einen Zuschuß liegt je Objekt bei 30.000,- €.
Der Bereich, innerhalb dessen private Förderungen durch die Dorferneuerung durchgeführt werden können, wird für jeden Ort individuell festgelegt. In der Regel sind dies die historischen Ortskerne mit Altbausubstanz.
Im Vorfeld privater Projekte wird eine Vor-Ort-Beratung durch einen Architekten sowie einen Mitarbeiter der Abt. für Dorf- und Regionalentwicklung durchgeführt. Bei dieser Beratung werden die beabsichtigten Maßnahmen, bauliche Anforderungen sowie die Fördermodalitäten besprochen. Der Architekt schreibt ein Protokoll dieser Beratung und kann kleinere Skizzen und Planungen für den Bauherrn anfertigen. Diese Leistung wird durch die Kommune sowie das Land Hessen finanziert und ist für Privatpersonen kostenlos.
Als private Förderprojekte kommen Investitionen zur Sanierung von Gebäuden (z.B. Dacheindeckung, Fassadenerneuerung, Erneuerung von Fenstern und Türen, Wärmedämmung etc.) sowie Baumaßnahmen zur Umnutzung und Erweiterung von Gebäuden in Frage.
Auch können u.U. Neubauten im alten Ortskern gefördert werden, falls sie sich baugestalterisch in die vorhandene Struktur einfügen.
Für alle Maßnahmen gilt, daß vor Erhalt einer schriftlichen Bewilligung des Zuschusses nicht mit der Maßnahme begonnen werden darf; ebenso dürfen vorher keine Aufträge an Firmen vergeben oder Material gekauft werden.
Die Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung Landkreis Darmstadt-Dieburg unterstützt Bürgerschaft und Gemeinde durch Beratung, Moderation und Verfahrenssteuerung.
Ihre Ansprechpartner in Fragen der kommunalen und privaten Förderung im Rahmen des Hessischen Dorferneuerungsprogramms sind:
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Name |
Telefon |
Email |
Zimmer |
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Ute Bauer |
06151.881.2109 |
u.bauer@ladadi.de |
320 |
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Marie Luise Drabke |
06151.881.2113 |
m.drabke@ladadi.de |
321 |
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Hilde Michelssen |
06151.881.2108 |
h.michelssen@ladadi.de |
319 |
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Herwig Münster |
06151.881.2114 |
h.muenster@ladadi.de |
322 |
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Nathalie Wiche |
06151.881.2110 |
n.wiche@ladadi.de |
320 |
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Homepage
der Interessengemeinschaft Dorferneuerung Mosbach.